Frau Steffens und der Kampf gegen die E-Zigarette

Mit dem Rauchverbot in NRW ist, wie es scheint, gleich auch noch ein handfester Skandal verbunden, der bestens illustriert, in welchem Maße Wissenschaft inzwischen zur Durchsetzung rein ideologisch motivierter Ziele missbraucht wird. 

Neben dem Rauchen soll in NRW nach dem Willen der dortigen Gesundheitsministerin, Frau Steffens, auch das sogenannte Dampfen, also der Gebrauch von elektronischen Zigaretten bzw. E-Zigaretten, in der Gastronomie künftig verboten sein. Es ist auch nicht der erste Vorstoß von Frau Steffens, die E-Zigarette aus dem Markt zu kegeln. Vor einem knappen Jahr schon, am 16.12.2011 erklärte sie in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums den freien Verkauf von E-Zigaretten, die, so ihre Darstellung, als Arzneimittel einzustufen seien, kurzerhand für „illegal“. Das Verwaltungsgericht Köln sah das am 2.4.2012 freilich ganz anders, und das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte in einer einstweiligen Anordnung mit Datum 23.4.2012, Steffens’ Warnung vor E-Zigaretten vom 16.11.2011 für rechtswidrig und untersagte ihr solche Warnungen. Frau Steffens war davon, wie es scheint, allerdings wenig beeindruckt. In einer Pressemitteilung noch vom selben Tag wiederholte sie ihre Warnung. Ihre Hartnäckigkeit in dieser Frage hat ihr zu meiner Belustigung sogar von erbosten E-Zigaretten-Konsumenten den Vorwurf eingebracht, sie sei von der Tabaklobby geschmiert worden, der ja die elektronische Konkurrenz kaum angenehm sein kann. Denn an E-Zigaretten verdient sie nichts und sie machen ihr Käufer von Zigaretten abspenstig

Was Frau Steffens gegen elektronische Zigaretten hat, ist nicht ganz leicht zu erklären, jedenfalls dann, wenn man rationale Maßstäbe anlegt. Man hat fast den Eindruck, es handelt sich um eine phobische Reaktion. Denn ähnlich wie Leute, die Angst vor Spinnen haben und schon von einem Schemen, der einer Spinne ähnelt, zu panischen Reaktionen veranlasst werden, reagiert sie nervös auf ein Objekt, das einer Zigarette nur ähnlich sieht, ohne aber eine zu sein. Es kommt ja auch gar kein Rauch aus solchen E-Zigaretten, obwohl es auf den ersten Blick anders scheint. Rauch entsteht bei einem Verbrennungsprozess, und letzterer ist es auch, der für die Kanzerogene im Rauch verantwortlich ist. Ein Verbrennungsprozess aber findet bei der E-Zigarette nicht statt. Was aus ihrer Spitze entweicht, ist harmloser, völlig kanzerogenfreier Dampf. Studien, die diesem Dampf irgendwelche Hinweise auf Gefahren, die ein Verbot rechtfertigen könnten, zu entlocken vermochten, gibt es bislang nicht – was aber nicht heißt, dass es noch keine Studien gibt. 

Gegen eine Panikreaktion von behandlungsbedürftigen Ausmaßen und stattdessen für ein Sendungsbewusstsein, das nicht gewillt ist, irgendeinen Einwand gelten zu lassen, spricht allerdings, dass nun herausgekommen ist – der Piratenpartei sei Dank! –, dass Frau Steffens nicht davor zurückgeschreckt ist, ein Gutachten darüber in Auftrag zu geben, ob die elektronische Zigarette ein Objekt sei, vor dem Nichtraucher von Gesetzes wegen geschützt werden müssten. Davon versprach sie sich wohl Rückendeckung für ihr Vorhaben. Dann aber traf das Gutachten bei ihr ein, und darin stand, zweifellos sehr zum Verdruss der Frau Steffens: Nein, ein solches Objekt ist es nicht.  

Viel präziser als der Gutachter, Prof. Dr. Franz-Josef Dahm aus Essen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht, kann man die Gründe dafür wohl nicht darstellen. 

Verboten nach näherer Maßgabe des NiSchG NRW ist „das Rauchen“. Zentrale und maßgebliche Frage ist daher im vorliegenden Fall, ob der Konsum einer E-Zigarette als „Rauchen“ in diesem Sinne einzustufen ist. […]

Nach der Einschätzung der Verfasser fehlt es bei der E-Zigarette schon an den „Tabakprodukten“ bzw. dem „Tabakrauch“, den der Gesetzgeber im Blick hatte, als er das Rauchverbot erließ […]

Auch liegen den Verfassern keinerlei Erkenntnisse dazu vor, dass die „chemische Zusammensetzung“ des Dampfes der E-Zigarette mit der des Tabakrauches vergleichbar ist, oder jedenfalls der Dampf die oben beschriebenen und aus Sicht des Gesetzgebers sein Handeln rechtfertigenden Krankheitsbilder bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern hervorrufen kann. […]

Vor diesem Hintergrund kann man nach hier vertretener Ansicht nicht davon ausgehen, dass es die gesetzgeberische Intention erfordert und rechtfertigt, das Rauchverbot auch auf E-Zigaretten zu erstrecken. Im Gegenteil: Mangels Vergleichbarkeit des Gefahrpotenzials bzw. mangels gesicherter Erkenntnisse darüber, scheidet nach hier vertretener Auffassung eine Anwendung des Rauchverbotes auf die E-Zigarette aus.  

Das Gutachten trägt das Datum vom 24.11.2011. Frau Steffens hat es offenbar gar nicht gefallen, denn es kam umgehend unter Verschluss, und man tat im Gesundheitsministerium von NRW nun einfach, als habe es diese juristische Bewertung nie gegeben. Und so fand die elektronische Zigarette Eingang in den Entwurf zur Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes und soll in NRWs Gaststätten mitverboten sein, obwohl Frau Steffens es mit Brief und Siegel vom Fachanwalt bescheinigt bekommen hat, dass es dafür auf der Sachebene gar keinen Grund gibt. 

Die nächste Verfassungsklage wird also nicht lange auf sich warten lassen, sollte die Regierung von NRW wirklich darauf bestehen, das Gesetz so zu verabschieden, wie es jetzt geplant ist, und eine parlamentarische Mehrheit dafür finden. Denn es ist absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht genau zum selben Ergebnis kommen wird wie Professor Dr. Dahm, zumal es in Bayern ja bereits ein vergleichbares Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall gegeben hat. 

Angesichts einer solchen Hartnäckigkeit, die sich über jeden Einwand hinwegzusetzen bereit ist, sogar gegen solche Einwände, die von Juristen kommen, die man selbst um eine Einschätzung gebeten hat,  kann es sich aber auch bei der Begründung für die Brachiallösung beim Rauchverbot in der Gastronomie – der Rechtssicherheit, die angeblich unter allen anderen Umständen nicht gewährleistet wäre –, nur um eine nur vorgeschobene Begründung handeln. In Wirklichkeit ist es Frau Steffens nämlich augenscheinlich völlig egal, ob ihr Nichtraucherschutzgesetz rechtssicher ist oder nicht. Sie will es nur so radikal wie möglich ausfallen lassen. 

Es bleibt also die spannende Frage: Warum ist es der Regierung des Bundeslands Nordrhein-Westfalen eigentlich so wichtig, die E-Zigarette mit dem Rauchen gleich mitzuverbieten? Die Interessen der Nichtraucher kann sie damit ja schwerlich im Blick gehabt haben. 

Ganze Heerscharen aufgeschreckter und wütender E-Zigaretten-„Dampfer“, die bis vor kurzem noch glaubten, sich im Sinne der Nichtraucher vorbildlich rücksichtsvoll zu verhalten, fragen sich dasselbe. Die Antworten, die sie gefunden zu haben glauben, reichen von dem bereits erwähnten Vorwurf, Frau Steffens sei von der Tabaklobby gekauft, bis hin zu einer Spur, die zu der WHO-Filiale im Deutschen Krebsforschungszentrum führt. Kurz vor jenem Erlass der Frau Ministerin Steffens, vom 30.11. bis 1.12.2011, hatte nämlich wieder einmal die alljährliche Konferenz für Tabakkontrolle stattgefunden. In deren 9. Auflage im Jahr 2011 war auch die E-Zigarette ein Thema gewesen, und dort war sowohl die Arzneimittel-These vorgebracht als auch die Gefährlichkeit der E-Zigarette betont worden, genau so, wie es wenige Tage später auch von Frau Steffens aufgegriffen wurde. 

Das WHO-Kollaborationszentrum am DKFZ in Heidelberg hat hier aber auch keinen Alleingang unternommen, sondern befindet sich vollumfänglich auf der Linie der WHO. Aus den Dokumenten der WHO erfahren wir Nähres über das, was eigentlich hinter dieser fast schon hysterischen Ablehnung der E-Zigarette durch das DKFZ und in dessen Schlepptau auch Frau Steffens steckt: 

 ENDS [electronic cigarettes] are products resembling cigarettes and could therefore undermine the denormalization of tobacco use upheld by the WHO FCTC. One of the guiding principles of the guidelines for implementation of Article 12 (Education, communication, training and public awareness) is Norm change. It stipulates that it is “essential to change social, environmental and cultural norms and perceptions regarding the acceptability of the consumption of tobacco products, exposure to tobacco smoke …”. Parties are therefore invited to consider that a ban of ENDS as already undertaken by some Parties would contribute to changing the social norms regarding the consumption of tobacco products.“ 

Hätte ich dergleichen ohne einen Beweis behauptet, man hätte mich wohl wieder einmal der Verbreitung von Verschwörungstheorien geziehen. Aber die WHO gibt es in ihren eigenen Publikationen ja ganz offen zu: Ihr geht es nicht um die Gesundheit, weder um die der E-Zigaretten-Konsumenten noch der Nichtraucher, und schon gar nicht um die der Raucher, sondern einzig und alleine darum, dass E-Zigaretten die Verwirklichung einer Dämonisierung „Denormalisierung des Rauchens“ behindern. E-Zigaretten sehen echten Zigaretten äußerlich ähnlich, und ihre Nutzung soll nur deshalb mit allen Mitteln verhindert werden, weil die WHO den Gedanken scheinbar einfach nicht ertragen kann, dass Raucher sich derzeit noch in der Öffentlichkeit weitgehend ohne Anfeindungen bewegen können. Aus ihrer Sicht ist das ein Zustand, der gar nicht bald genug ein Ende finden kann. Man mag sich also gar nicht vorstellen, was die Pläne, die bei der WHO in den Schubladen liegen, für die Raucher noch mit sich bringen werden. 

Das Ziel, mit dem die WHO ihren Krieg gegen das Rauchen einst einmal begonnen hat, führt sie damit allerdings endgültig ad absurdum. Denn jeder Konsument, der vom Rauchen von Zigaretten auf den Konsum der E-Zigarette umgestiegen ist, würde die WHO ihrem Ziel, das sie sonst wie eine Fahne vor sich herträgt, ja eigentlich näherbringen. Was also ist in sie gefahren, dass dieses Ziel auf einmal gar keine Priorität mehr zu haben scheint? Herr Kollege Dr. Freud, bitte übernehmen Sie! 

Prof. Dr. med. Romano Grieshaber

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31 Antworten zu Frau Steffens und der Kampf gegen die E-Zigarette

  1. Friedrich Ganter schreibt:

    Einfach wunderbar geschrieben!

  2. Felix Müller schreibt:

    Spitzen Artikel!!!
    Diese ganze Thematik ist unfassbar und bedarf öffentlicher Aufmerksamkeit, ich habe ihrem Artikel nichts hinzuzufügen.

  3. Ballermann2002 schreibt:

    Nun die Frage die sich wieder einmal stellt, ist die WHO wirklich die Welt Gesundheits Organinsation, oder eine Ansammlung von Fanatikern, die ein Problem nicht bei den Wurzeln, sondern nur die Symthome bekämpft. Letzeres würde bedeuten, das ein Holzschnitzer, welcher bemalte Rundhölzer in den Farben Weiß und Gelb, mit einer Länge von ca. 10-20cm mittels gesetzlicher Verordnung verboten bekommt, da diese ja, in gewissem Maße, der Zigarette ähnlich sind und diese wiederum laut Aussage der WHO, die „Denormalisierung des Rauchens“ behindert. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

  4. eumloquatur schreibt:

    Vielen Dank für den Artikel!!

  5. Ingo Contzen schreibt:

    Wirklich sehr gut und verständlich geschrieben.Vielen Dank für diesen guten Artikel.

  6. sue108 schreibt:

    auf den Punkt!

  7. Roland schreibt:

    Der ganze Ablauf und die Hintergründe sehr verständlich dargelegt.
    Der Vergleich mit den Holzstäbchen von Ballermann ist genial. *gg*

  8. Schlaui schreibt:

    Ja wirklich : hervorragender Artikel. Diese kleinstkarierten Unerträglichkeiten der linksgrünen Biomuttis und Ökospiesser werden täglich abstruser.

  9. Andreas Rauf schreibt:

    Ähnlichkeit mit einer zigarette?!
    Die Geräte die ich kennen, ähneln eher einer Taschenlampe

    Danke für ihren angenehmen Artikel.

  10. Peter schreibt:

    Wunderbarer Artikel.Was viele nicht wissen. Ihre Grünen-Freundin (Titze)ist doch die GESCHÄFTSFÜHRERIN des Deutschen Zigaretten Verband. LOL
    http://www.presseportal.de/pm/70454/2141859/vorstandswahlen-beim-deutschen-zigarettenverband-marcus-schmidt-von-reemtsma-neuer-vorsitzender-mit

    • Rursus schreibt:

      Ich bin wahrlich kein Freund von Frau Steffens bzw. ihrer Politik – Aber: Das ist nicht wahr!
      Steffens und Tritz waren zwar mal in einer Partei – Aber nach ihrem Antritt als Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbands hat sich Frau Steffens immer geweigert, Frau Tritz auch nur zu empfangen.
      Außerdem ist Frau Tritz nicht mehr die Geschäftsführerin – Sie wurde vor kurzem von Ihrem Amt entbunden.

      • Icewolf schreibt:

        Und trotzdem hat sie sich mit ihr getroffen. Wenn man sich die berufliche Ausbildung von Frau Steffens mal genauer anschaut, lässt sich nur eine Verbindung zu Big Pharma vermuten. Das würde auch die gezielte Einstufung als Arzneimittel erklären. Die Mediezinsteuer ist relativ hoch und das Liquid würde in ner Apotheke gut für 7-10 Euro verkauft werden.

      • Rursus schreibt:

        Das kann sein – Ich bin aber eher der Meinung, dass sie aus Überzeugung handelt.
        Ursächlich ist dafür bekannt die „9. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle am 31.11. und 1.12.2011 in Heidelberg“:

        http://www.ig-ed.org/presse/25_IG-ED_informiert_Wir_es_zur_Antipropaganda_kam.pdf

      • Rursus schreibt:

        Völlig vergessen:
        Liquids werden NIE in die Apotheke kommen – jedenfalls nicht so wie Frau Steffens es will.
        Immerhin ist sie der Meinung, dass diese ein „Funktionsarzneimittel“ sind – Das jedoch wird ein Liquid NIE werden:

        Die ganze Arzneimittelgeschichte ist eigentlich recht simpel: Sobald etwas dazu geeignet ist, etwas zu HEILEN ist es ein Arzneimittel. Eine alleinige pharmakologische Wirkung reicht da bei weitem nicht aus! Wenn es nur um das „Pharmakologisch“ gehen würde, dann wäre selbst unser Frühstücksei ein Arzneimittel und die Schale ein Arzneimittelapplikator ;O)

        Leider wird dies vom BfArM ( Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ) immer wieder vergessen und es kommt immer wieder (natürlich auf Kosten des Steuerzahlers) zu Prozessen, die bis vor den Europäischen Gerichtshof ausgefochten werden. Sobald das BfArM mal begreift, dass die HEILEIGENSCHAFT das vordringliche Argument ist, könnten solche teuren ( und unsinnigen ) Prozesse endlich mal vermieden werden.

        Obwohl… das BfArM weiss eigentlichh sehr gut Bescheid: Die zuständige Fachapothekerin für Arzneimittelinformationen vom BfArM hat am Mittwoch, 27. Mai 2009 ( und damit lange vor der jetzt aufgetretenen Polemik und Arzneimittelfrage ) das folgende über das Nikotin (in einer E-Zigarette) geschrieben Zitat:

        „Hauptkriterium für die Einstufung als Funktionsarzneimittel ist sicherlich die pharmakologische Wirkung des Produktes. Nicotin als pharmakologisch wirkender Stoff stellt alleine noch kein Arzneimittel dar.“ Quelle: http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.pdf

        Merke: Wenn eine Heilmitteleigenschaft fehlt, dann ist es kein Arzneimittel!

        Wenn jetzt jemand mit den Produkten „Ibuprofen, Paracetamol, Diclofenac oder Loperamidhydrochlorid“ kommt:

        Nun, es gibt Funktionsarzneimittel und Präsentationsarzneimittel. Während Funktionsarzneimittel eine nachgewiesene Heilwirkung haben müssen, sind Präsentationsarzneimittel alleine wegen eines eventuellen Heilungsanspruches derart eingeordnet.

        Bedeutet also nicht anderes, als dass ein Funktionsarzneimittel eine Wissenschaftlich nachgewiesene Heileigenschaft und ein Präsentationsarzneimittel eine behauptete Heileigenschaft hat.

        Grob formuliert: Man nehme ein Pfund Salz, färbe es rot, schreibe auf die Packung „Heilt Durstlosigkeit“ und schon ist es ein Präsentationsarzneimittel.

        Das Zulassungsverfahren ist bei beiden anders. Während beim Funktionsarzneimittel das ganze durch verschiedene klinische Studien laufen muss um seine Heilwirkung zu beweisen, reicht beim Präsentationsarzneimittel ein vereinfachtes Verfahren (Nikotinkaugummi, Nikotinnasenspray und Nikotinpflaster sind z.B. Präsentationsarzneimittel).

        In der Vergangenheit ist die Nahrungsmittelindustrie schon öfter auf die Präsentationsarzneimittelschiene aufgefahren: Einen hier nicht näher benannter Trinkjogurt wurde deswegen beinahe in die Apotheke verbannt.

        Die E-Zigarette heilt nichts und normalerweise behauptet auch kein Händler, dass sie etwas heilen würde ( in der Regel wird sie als Genussmittel angepriesen ).

        Ergo: Sie ist weder ein Arzneimittel nach der Funktion noch nach der
        Präsentation.

        Eine E-Zigarette fehlt sowohl die Funktions- als auch die Präsentationsarzneimitteleigenschaft.
        Simpel, oder?

        Aber genau dieses „Funktionarzneimittel“ sieht Frau Steffens in der E-Zigarette – Wenn das wirklich mal durchkommen sollte, ist dass das Ende der E-Zigarette: Eine langjährige Studienreihe um eine Heilwirkung zu beweisen, wird es nämlich NIE geben… Eben weil ihr eine Heileigenschaft völlig abgeht!

  11. Helena Peters schreibt:

    Vielen lieben Dank für diesen professionellen und aufklärenden Artikel.

  12. Felix Semler schreibt:

    Sehr schön verfasst 🙂 Da lohnt es sich auch den umfangreichen Artikel zu Ende zu lesen 🙂
    Danke 🙂

  13. Bea schreibt:

    Vielen Dank!

  14. Lisa Hanninger schreibt:

    Auch finde ich es wichtig zu erwähnen, dass die Antiraucher-Organisationen, die ein Verbot der E-Zigarette fordern, maßgeblich von der Pharmaindustrie (die Entwöhnungsmittel anbieten) unterstützt werden. Diesen Interessenkonflikt gaben sie aber nicht an.

    Michael Siegel hatte hierüber berichtet:
    http://tobaccoanalysis.blogspot.de/2012/10/anti-smoking-groups-that-oppose.html

  15. Hanna Hentrich schreibt:

    Herzlichen Dank für diesen wirklich guten Artikel. Ich bin beeindruckt.

  16. drbruddler schreibt:

    Einen besseren Beweis zur Qualität solcher Politiker kann man fast schon nicht mehr erbringen. Es fehllt eindeutig an einem Kontrollmechanismus, der Poilitker wegen mangelnder Objektivität automatisch aus dem Amt wirft. Maßstab sollte hier sein „Im Interesse der Allgemeinheit“.

  17. holgerddorf schreibt:

    Es wäre schön, wenn auch einige Grün- und SPD-Abgeordnete diesen und ähnliche Aritkel lesen und sich mit der Thematik beschäftigen würden. Bei Frau Steffens selber halte ich es für vergebene Mühe. Aber ich erwarte von unseren Abgeordneten eine echte parlamentarische Kontrolle der Regierung. Diese findet nach meinem Kenntnisstand zur Zeit in dieser Hinsicht überhaupt nicht statt. Frau Steffens scheint hier schalten und walten zu können, wie sie will. Wo bleibt eigentlich unsere Demokratie?

  18. Eddy schreibt:

    Das DKFZ lebt u.a. von den Kranken und Toten der Tabakmafia.

    Anderes Beispiel: Ich habe bei einer Zugfahrt mitgehört, wie sich zwei Damen (lautstark) über abstruse Umweltschutzmaßnahmen abgesprochen haben, um staatlich geförderte Projekte am Leben zu erhalten und damit ihre Daseinsberechtigung zu verlängern. Und genau so wird’s mit Sicherheit gemacht.

    Je länger diese Institutionen wie WHO und DKFZ die Diskussion führen, haben sie den staatlichen Auftrag, den wir alle bezahlen. Es geht nur um die Jobs. Um Eigeninteresse.

    Verständlich irgendwie, aber nicht im Sinne der Gesellschaft und schon gar nicht im Sinne der Gesundheit. Überspitzt gesagt müssen Raucher sterben, weil ein paar Leute Angst um ihren Job haben.

    • Stefan Schneider schreibt:

      . . . Überspitzt gesagt müssen Raucher sterben . . .
      Ich finde das in keinster Weise überspitzt gesagt. Durch die anhaltenden Diffamierungen (und das noch wider besseren Wissens) der Dampfgeräte werden unter Umständen Raucher davon abgehalten ihren Zigarettenkonsum zu beenden – und das Rauchen tödlich sein kann ist auf jeder Zigarettenpackung zu lesen.

  19. gewinn.es schreibt:

    Lobbyismus in der Politik, wohin man auch guckt….

  20. RT.Laird schreibt:

    Vielen Dank für Ihre ausführliche Sichtweise dieser seltsamen (Gesundheits)ministerin.
    Ich habe mir erlaubt Ihre Ausführungen zur Frau Steffens in meinem Blog und im facebook aufzunehmen. Armer Dr. Freud, glauben Sie er hätte diese harte Nuss knacken können?

  21. RT.Laird schreibt:

    Hier fragt man sich allen Ernstes worum geht es der NRW-(Gesundheits)ministerin Steffens eigentlich?

    Ein Rauchverbot kann es bei der E-Zigarette ja nicht sein, denn bekanntlich und das dürfte die grünen Ohren der Ministerin auch schon erreicht haben findet keine Verbrennung statt also auch kein Rauch.
    Gegen die Gesundheitsschädigung sprechen auch so einige Gutachten um nicht zu sagen, bis jetzt ALLE.

    Was man wegen den offensichtlichen Wahnvorstellungen der Frau Steffens unternehmen sollte, möchte ich an dieser Stelle nicht kund tun, es möge sich ein jeder selber Gedanken darüber machen was für Frau Steffens und die NRW-Politik sinnvoll wäre.

    Meiner Meinung nach findet hier ein Amtsmissbrauch statt um die eigenen Interessen mit allen Mittel durchzusetzen. Hier geht es schon lange nicht mehr um die Frage ob die E-Zigarette gesundheitsschädlich ist oder nicht, diese Frage wurde hinreichend geklärt.

    Hier geht es anscheinend nur darum das ein stures uneinsichtiges Mädchen seinen Willen durchzusetzen versucht und zwar mit allen legalen wie auch illegalen Mitteln.
    Denn selbst vor der Unterschlagung eines von ihr selber in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens (das jedoch nicht das von ihr gewünschte Ergebnis brachte) schreckt diese Frau nicht zurück.

    Dürfen Politiker so was eigentlich ohne sich strafbar zu machen?
    Oder legt sich hier wie oftmals der Mantel der Politik schweigend über solches Fehlverhalten im Amt?

  22. Pingback: NRW, Kneipen ade | Grieshabers Wissenschaftsdialog

  23. e-zigarette schreibt:

    Eine e-Zigarette elektronische Zigarette, ist eine kleine batteriebetriebene Gerät, das eine flüssige Nikotin und Propylenglykol-Lösung in verdampftem Form liefert, wenn die eingeatmete Luft Düse aktiviert. Es enthält keine Substanzen, die häufig in normalen Zigaretten wie Tabak, Teer und andere Karzinogene verursacht Krebs.

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